Das BMVI fördert im gesamten Themenspektrum des Verkehrs Forschungs- und Innovationsprojekte rund um datenbasierte digitale Anwendungen für die Mobilität 4.0. Dazu zählen z. B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps.
Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Förderung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung. Dazu zählen etwa Maßnahmen zur Vernetzung der Verkehrsträger, Angebote zur Stärkung des ÖPNV, eine effiziente Logistik und intelligente Verkehrsinfrastruktur und den bedarfsorientierten Einsatz von automatisierten Fahrzeugen.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur sowie der Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses.
Umsetzung von Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Mobilität, insbesondere des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis hin zum autonomen (fahrerlosen) Fahren sowie der Vernetzung im Straßenverkehr einschließlich der Betrachtung der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, auch unter Nutzung von Methoden künstlicher Intelligenz.
Förderrichtlinie Städtische Logistik
Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien und Umsetzung konkreter Einzelvorhaben, um die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen, Treibhausgasemissionen, Feinstaubemissionen und Lärmemissionen zu reduzieren.
Förderrichtlinie Elektromobilität
Zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur, der Erstellung kommunaler Elektromobilitätskonzepte und Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufes der Elektromobilität.
Maßnahmen zur Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr und/oder effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV.
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland
Investive Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder der Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln) beitragen.
Investitionszuschüsse für:
- Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser), Flugzeuge, Sonderfahrzeuge in der Logistik, die mit einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind
- Elektrolyseanlagen zur vor Ort Erzeugung von Wasserstoffbrennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen
- hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
- öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur
- Zuschüsse für FuE-Vorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufes der Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen
- Zuschüsse für Innovationscluster
- Zuschüsse zu den Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten
Diese Maßnahmen können umgesetzt werden:
- An der Entstehungsquelle (aktiver Lärmschutz): Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen, Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen, Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken Einbau von Schienenstegdämpfer oder -abschirmungen beziehungsweise
- An der Einwirkungsstelle (passiver Lärmschutz): Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftungseinrichtungen, Dach- und Fassadendämmung etc. an Gebäuden.
Förderrichtlinie für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen
Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 mit Abgasnachbehandlungssystemen
Nachrüstung von leichten und schweren gewerblichen Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 oder Euro I, II, III, IV, V, EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen
- Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen der Stufe A, B1, B2 und C gemäß Richtlinie 2005/55/EG (Euro III, IV, V und EEV).
- System- und Einbaukosten der Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen
Konzeptionell-strategischer Klimaschutz:
- Fokusberatung
- Aufbau und Betrieb von kommunalen Netzwerken zur klimafreundlichen Mobilität
- Erarbeitung von Mobilitätskonzepten und Umsetzung durch Klimaschutzmanagement
- Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, zur Verknüpfung des Umweltverbundes
- Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
- Intelligente Verkehrssteuerung: Beschaffung bzw. Nutzung smarter Datenquellen mit dem Ziel, den Umweltverbund aufzuwerten
Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul 5: Schwerlastenfahrräder
Anschaffung von Schwerlastfahrrädern – dies umfasst E-Lastenfahrräder, E-Lastenanhänger sowie Gespanne aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger.
Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des Umweltverbunds, der grüne-City-Logistik und der Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr.
Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr
Investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes:
- reines Batterieelektrofahrzeug
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid)
- Brennstoffzellenfahrzeug.