Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

 

Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ hat der Bund ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Im Rahmen des Sofortprogramms unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität. Ziel ist es, dass spätestens in 2020 die nach § 3 Abs. 2 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) festgelegten NOx-Grenzwerte überall in Deutschland nachweisbar und dauerhaft eingehalten werden.
Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Flankierende Maßnahmen zur Luftreinhaltung betreffen die Verbesserung von Logistikkonzepten, die Förderung des Radverkehrs, den Umweltbonus (Kaufprämie für E-Fahrzeuge) sowie die Nachrüstung von Kommunal-, Handwerker- und Lieferfahrzeugen. 

Auf dem dritten Kommunalgipfel am 3. Dezember 2018 wurde das Sofortprogramm aufgestockt. Somit stehen insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro für betroffene Städte zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Bund weitere 432 Millionen Euro Fördermittel für neue Förderrichtlinien begleitend zum Sofortprogramm zur Nachrüstung leichter und schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie für die Umrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen (z.B. für Müll- oder Straßenreinigungsfahrzeuge) bereit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums.