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Bundesförderungen

NaKoMo
NaKoMo
18 Nov. '19

Modernitätsfonds (mFund)

Das BMVI fördert im gesamten Themenspektrum des Verkehrs Forschungs- und Innovationsprojekte rund um datenbasierte digitale Anwendungen für die Mobilität 4.0. Dazu zählen z. B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps.

 

Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Förderung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung. Dazu zählen etwa Maßnahmen zur Vernetzung der Verkehrsträger, Angebote zur Stärkung des ÖPNV, eine effiziente Logistik und intelligente Verkehrsinfrastruktur und den bedarfsorientierten Einsatz von automatisierten Fahrzeugen.

 

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur sowie der Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses.

 

Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“

Umsetzung von Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Mobilität, insbesondere des automatisierten Fahrens in höheren Automatisierungsstufen bis hin zum autonomen (fahrerlosen) Fahren sowie der Vernetzung im Straßenverkehr einschließlich der Betrachtung der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, auch unter Nutzung von Methoden künstlicher Intelligenz.

 

Förderrichtlinie Städtische Logistik

Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien und Umsetzung konkreter Einzelvorhaben, um die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen, Treibhausgasemissionen, Feinstaubemissionen und Lärmemissionen zu reduzieren.

 

Förderrichtlinie Elektromobilität

Zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur, der Erstellung kommunaler Elektromobilitätskonzepte und Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufes der Elektromobilität.

 

 

Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Maßnahmen zur Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr und/oder effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV.

 

Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland

Investive Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder der Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen einschließlich der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln) beitragen.

 

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II

Investitionszuschüsse für:

  • Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser), Flugzeuge, Sonderfahrzeuge in der Logistik, die mit einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind
  • Elektrolyseanlagen zur vor Ort Erzeugung von Wasserstoffbrennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur

 

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff - und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II

  • Zuschüsse für FuE-Vorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufes der Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen
  • Zuschüsse für Innovationscluster
  • Zuschüsse zu den Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten

 

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

Diese Maßnahmen können umgesetzt werden:

  • An der Entstehungsquelle (aktiver Lärmschutz):  Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen, Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen, Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken  Einbau von Schienenstegdämpfer oder -abschirmungen beziehungsweise
  • An der Einwirkungsstelle (passiver Lärmschutz): Einbau von Schallschutzfenstern, Lüftungseinrichtungen, Dach- und Fassadendämmung etc. an Gebäuden.

 

Förderrichtlinie für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen

Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 mit Abgasnachbehandlungssystemen

 

Förderrichtlinien für die Nachrüstung von gewerblichen leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Nachrüstung von leichten und schweren gewerblichen Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 oder Euro I, II, III, IV, V, EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen

 

Förderrichtlinie für die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im ÖPNV

  • Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen der Stufe A, B1, B2 und C gemäß Richtlinie 2005/55/EG (Euro III, IV, V und EEV).
  • System- und Einbaukosten der Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen

 

Kommunalrichtlinie

Konzeptionell-strategischer Klimaschutz:

  • Fokusberatung
  • Aufbau und Betrieb von kommunalen Netzwerken zur klimafreundlichen Mobilität
  • Erarbeitung von Mobilitätskonzepten und Umsetzung durch Klimaschutzmanagement
  • Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, zur Verknüpfung des Umweltverbundes
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
  • Intelligente Verkehrssteuerung: Beschaffung bzw. Nutzung smarter Datenquellen mit dem Ziel, den Umweltverbund aufzuwerten

 

Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul 5: Schwerlastenfahrräder

Anschaffung von Schwerlastfahrrädern – dies umfasst E-Lastenfahrräder, E-Lastenanhänger sowie Gespanne aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger.

 

Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des Umweltverbunds, der grüne-City-Logistik und der Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr.

 

Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

 

Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes:

  • reines Batterieelektrofahrzeug
  • von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid)
  • Brennstoffzellenfahrzeug.